Allgemeine Bedingungen für organisierte Gruppen
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungsbedingungen gelten in jedem Fall, sofern im offiziellen Angebot, das der Kunde vom Verkaufsleiter erhält, nichts anderes angegeben ist.
Der Organisator verpflichtet sich zur Zahlung wie folgt:
- 10 % aller bestellten Leistungen bei endgültiger Bestätigung der Reservierung,
- 90 % aller bestellten Dienstleistungen, die mindestens 30 Tage vor der Ankunft in Rechnung gestellt werden.
Die Zahlung muss innerhalb der vereinbarten Zeit und zu den vereinbarten Bedingungen, wie im Angebot angegeben, auf das folgende Bankkonto des Hotels erfolgen:
Nova Kreditna banka Maribor d.d., Ulica Vita Kraigherja 4, 2505 Maribor,
koda SWIFT: KBMASI2X, IBAN: SI56 0432 1000 1330 184
STORNOKOSTEN
Diese Stornierungskosten Bedingungen gelten in jedem Fall, sofern im offiziellen Angebot, das der Kunde vom Verkaufsleiter erhält, nichts anderes angegeben ist.
Eine bestätigte Veranstaltung muss mindestens 60 Tage im Voraus storniert werden, andernfalls behalten wir uns das Recht vor, die folgenden Stornierungsgebühren zu berechnen:
- 60 Tage vor Anreise → ohne Stornogebühren
- 59–30 Tage vor Anreise → 30 % des Gesamtpreises
- 29–11 Tage vor Anreise → 70 % des Gesamtpreises
- 10–0 Tage vor Anreise → 100 % des Gesamtpreises
ÄNDERUNG IN DER ANZAHL DER RESERVIERTEN ZIMMER
Diese Bedingungen für die Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer gelten in jedem Fall, sofern im offiziellen Angebot, das der Kunde vom Verkaufsleiter erhält, nichts anderes angegeben ist.
Der Organisator kann die Anzahl der gebuchten Zimmer unter den folgenden Bedingungen ändern:
- 60–21 Tage vor Anreise: Reduzierung der reservierten Zimmeranzahl um bis zu 10 %, ohne Vertragsstrafe. Für den Fall, dass die Änderung (Stornierung) der reservierten Zimmer mehr als 10 % beträgt, behält sich das Hotel das Recht vor, für alle Zimmer, die das Kontingent von 10 % überschreiten, eine Vertragsstrafe von 30 % zu erheben. Die Strafe wird für den gesamten Aufenthalt erhoben, ausgenommen Kurtaxe und Anmeldegebühr.
- 20–10 Tage vor Anreise: Reduzierung der reservierten Zimmeranzahl um bis zu 5 %, ohne Vertragsstrafe. Für den Fall, dass die Änderung (Stornierung) der reservierten Zimmer mehr als 5 % beträgt, behält sich das Hotel das Recht vor, eine Vertragsstrafe von 70 % für alle Zimmer zu berechnen, die das Kontingent von 5 % überschreiten. Die Strafe wird für den gesamten Aufenthalt erhoben, ausgenommen Kurtaxe und Anmeldegebühr.
- Weniger als 10 Tage vor Anreise: eine Reduzierung der Anzahl der reservierten Zimmer ohne Stornogebühren ist nicht möglich. Für jedes stornierte Zimmer werden 100 % des stornierten Reservierungswertes berechnet, exklusive Kurtaxe und Anmeldegebühr
ÄNDERUNGEN DER ANZAHL ANDERER GEBUCHTER LEISTUNGEN
Diese Bedingungen für Änderungen der Anzahl der gebuchten anderen Leistungen gelten in jedem Fall, sofern im offiziellen Angebot, das der Kunde vom Verkaufsleiter erhält, nichts anderes angegeben ist.
Der Organisator kann die Anzahl der anderen gebuchten Leistungen unter den folgenden Bedingungen ändern:
- 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Reduzierung der Anzahl der gebuchten Leistungen um bis zu 100 %, ohne Vertragsstrafe.
- 6-2 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Verringerung der Anzahl der gebuchten Leistungen um bis zu 50 %, ohne Vertragsstrafe.
- 1-0 vor Beginn der Veranstaltung: Verringerung der Anzahl der gebuchten Leistungen um bis zu 10 %, ohne Vertragsstrafe.
WAHRUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN
Die Vertragsparteien wahren als Geschäftsgeheimnis alle Daten, die durch eine schriftliche Entscheidung einer Vertragspartei als solche bestimmt werden und der anderen Vertragspartei bekannt sind, oder Daten, bei denen es offensichtlich ist, dass ein erheblicher Schaden entstehen würde, wenn sie einer unbefugten Person bekannt würden, und die die Vertragspartei von der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat oder von denen sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Arbeiten Kenntnis erlangt hat.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Daten, die sie aufgrund ihrer Zusammenarbeit im Rahmen dieses Vertrages erhalten haben, nicht für andere Zwecke zu verwenden als für die, für die sie bereitgestellt wurden. Alle Unterlagen, die sich auf die Durchführung der Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages beziehen und Geschäftsgeheimnisse einer der Vertragsparteien darstellen, sind von den Vertragsparteien so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugang zu diesen Unterlagen erhalten können.
ANTI-KORRUPTIONSKLAUSEL
Dieser Vertrag gilt dann als nichtig, wenn im Rahmen dieses Vertrages einem Vertreter oder Beauftragten einer Behörde oder öffentlichen Organisation im Namen oder im Auftrag der anderen Vertragspartei ein unerlaubter Vorteil versprochen, angeboten oder eingeräumt wird:
• um Aufträge zu erhalten; oder
• um einen Auftrag zu günstigeren Bedingungen zu erhalten; oder
• es zu unterlassen, eine angemessene Kontrolle über die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auszuüben; oder
• für jede andere Handlung oder Unterlassung, die der Behörde oder öffentlichen Organisation Schaden verursacht oder es einem Vertreter der Einrichtung, einem Beauftragten der Behörde oder öffentlichen Organisation, einer anderen Vertragspartei oder deren Vertreter, Beauftragten oder Vermittler ermöglicht, einen unzulässigen Vorteil zu erlangen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, jedes Verhalten zu unterlassen, das die Nichtigkeit des Vertrags gemäß dem vorstehenden Absatz dieses Artikels zur Folge hätte.